Häufig gestellte Fragen

Was brauche ich für eine Beratung zuerst?

Bei einer ernährungsbedingten Erkrankung oder einem Übergewicht mit Begleiterkrankungen stellt der Hausarzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur ernährungstherapeutischen Beratung
nach § 43 Abs. 1 SGB V aus. In der Regel zahlt die Krankenkasse die Kosten bis auf einen kleinen Eigenanteil. Bei dem Wunsch, Gewicht zu reduzieren berate ich Sie auch ohne Notwendigkeitsbescheinigung oder Sie nehmen an einem meiner Abnehmkurse teil, deren Kosten von der Krankenkasse nach § 20 SGB V zum Teil erstattet werden.

Wie läuft das mit der Beratung ab?

Beim Erstgespräch mache ich mir ein Bild von den Beschwerden, den Ernährungsgewohnheiten, den Wünschen und Hoffnungen. Dann überlegen wir gemeinsam, wie Sie Ihr Ziel am leichtesten umsetzen können und erstellen einen individuellen Maßnahmenkatalog.

Bei den Folgeberatungen, in der Regel 4 Termine, geht es um das Wahrnehmen von Erfolgen und den Feinschliff. Veränderungen, die in der Umsetzung schwer fallen, versuchen wir zu vereinfachen, damit Sie auch langfristig Erfolg haben.

Gibt es einen Diätplan?

Nein, ein Plan raubt Ihnen jede Kreativität und Flexibilität.
Um Ihre Bedürfnisse besser kennen zu lernen sollten Sie ausprobieren, was Ihnen gut tut, was Sie in Ihrem Alltag mit soviel Aufwand wie nötig und so wenig wie möglich umsetzen können.

Muss ich Sport treiben, um abzunehmen?

Regelmäßige sportliche Aktivitäten unterstützen langfristig den Erfolg beim Abnehmen! Wichtig ist es, eine Sportart zu finden, die Spaß macht, vielleicht auch mit Anderen zu festen Zeiten, das ist verbindlicher.

Welches ist die beste Ernährungsumstellung zum Abnehmen?

Ganz individuell hat jeder andere Bedürfnisse! Finden Sie Ihren Weg.